geistiges Eigentum – Los Superdemokraticos http://superdemokraticos.com Mon, 03 Sep 2018 09:57:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.8 10 Punkte für ein neues Urheberrecht http://superdemokraticos.com/laender/deutschland/10-punkte-fur-ein-neues-urheberrecht/ Mon, 21 May 2012 09:32:07 +0000 http://superdemokraticos.com/?p=6358 Aus aktuellem Anlass habe ich mich mal hingesetzt und ein paar Punkte für ein neues Urheberrecht entworfen, denn das derzeitige scheint nicht mehr so richtig zu funktionieren. Es ist kompliziert, und ich habe bestimmt einiges nicht bedacht, daher bitte ich um Ergänzungen.

1. Der Künstler, Journalist oder Musiker ist kein „Filter“ (Piratin Julia Schramm, bei Minute 2:29:31 im Podcast bei „Wir müssen reden“)? , sondern ein Mitteilungsmedium. Ihm/ihr gehört seine Mitteilung als geistiges Eigentum. Er ist der erste, der sie verkaufen und verbreiten darf. Sobald er sie aber verkauft oder verbreitet hat, gehört ihm seine Mitteilung im klassischen Sinn nicht mehr. Sein Name und die Originalquelle müssen jedoch bei jeder Weiterverbreitung genannt werden.

2. Wer die Mitteilung eines Künstlers privat kostenlos genießt, darf das. Das ist nicht illegal.

3. Wer mit Verbreitung der Mitteilung eines Künstlers Geld verdient oder verdienen will, muss den Künstler bei der Erstverbreitung ausreichend entlohnen. Bei Wiedernutzung (Klicks bei Youtube) wird an den Künstler ein Anteil gezahlt, der sich aus den Klickzahlen berechnet.

4. Wir brauchen einen echten Mindestlohn für Kunst-Verwertung! Nutzungsverträge, die weniger als den derzeitigen Mindestlohn (umsonst) einbringen, dürfen nur über die einfachen Nutzungsrechte abgeschlossen werden. D.h. ein Journalist verkauft seinen Artikel nicht mehr dem Verlag inklusive aller Rechte, sondern verkauft seinen Artikel für die einmalige Nutzung und kann seinen Artikel weiterverkaufen, -veröffentlichen, etwa auf seinem Blog. (War übrigens so bei LSD als wir noch Geld hatten).

5. Nutzungsverträge über die umfassenden Nutzungsrechte müssen ein faires Honorar enthalten.

6. Öffentlich-rechtliche Medien müssen eingekaufte Inhalte dauerhaft öffentlich im Netz zugänglich machen. Sie dürfen als nur noch so produzieren, dass sie die Rechte länger als für 7 oder vierzehn Tage haben, etwa rechtefreie Musik verwenden und damit eine Band bekannter machen, etwa Musik komponieren lassen und damit neue Jobs schaffen, teure Bilder nicht verwenden, sondern zeichnen lassen, also: kreativ die Inhalte herstellen, die dauerhaft nutzbar sein können, am besten auch mit Hilfe von „Urhebern“, die dafür einmalig und gut bezahlt werden.

7. Der Künstler selbst muss entscheiden, wie sein Werk verändert, geteilt, genutzt, kopiert werden darf. Nicht die Urheberrechtsverträge und Urheberrechtler. (Es ist derzeit etwa vollkommen unmöglich, das ist meine eigene Erfahrung, Standardverträge zu verändern, etwa nur das einfache Nutzungsrecht zu verkaufen, um das Recht an Texten zu behalten, die ja eh schnell entsorgt werden, wenn sie kein Riesenerfolg werden)

8. Die Verlinkung von Werken ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht.

9. Nationales Urheberrecht ist gleich internationales Urheberrecht. Das Netz ist ein internationaler Markt.

10. Identische Kopien sind keine künstlerische Mitteilung.

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Randglossen zu einem Text aus dem Internet http://superdemokraticos.com/themen/deutschland-themen/randglossen-zu-einem-text-aus-dem-internet/ http://superdemokraticos.com/themen/deutschland-themen/randglossen-zu-einem-text-aus-dem-internet/#comments Sat, 12 May 2012 09:01:13 +0000 http://superdemokraticos.com/?p=6382 Vorsatz:

Im land, in dem ich meine kindheit und jugend verbrachte, galt von staats wegen nur der als künstler, der von anderen künstlern in einen künstlerverband aufgenommen wurde, je nach gattung die sparte. Die partei wachte mit argusaugen darüber, dass keiner einfach sich hineinverirrte. Verwirrte, also solche, die aus eigener vorstellug künstler sein wollten, wurden draußen gehalten, denn sie hätten ja die reinheit der versammlung gestört. Ihnen wurden jedoch arbeitsplätze außerhalb der kunst zugewiesen, im bergbau oder in der stahlindustrie, und wenn sie diese verließen, in staatlichen verwahranstalten. Alle hatten in diesem land so ihr auskommen. Freiheit, nun ja, freiheit war etwas, das als überwunden galt (bürgerliche) beziehungsweise sich in unterwerfung realisiert. Einsicht in die notwendigkeit, nannte man das. Und die kunst hatte dieser einsicht zu dienen. Dieses land jedoch ist geschichte.

Wir-sind-die-urheber

Der text, um den es hier geht, nimmt stellung zu einer sache, die seit wochen die gemüter erhitzt. Die wellen schlagen hoch, weil die piratenpartei verkündete, dass urheberrecht abschaffen zu wollen. Jetzt fassen sich alle, die sich für urheber halten zwischen die schenkel, wie weiland die männer angesichts der aufkommenden frauenbewegung. Denn die männer bekamen angst, sie würden kastriert, weil frauen rechte einforderten, die sie lange schon hatten.

Teilen heißt verlust. Daran musste ich denken, als jüngst Sven Regener ausfällig wurde, und sich von straßenmusikern distanzierte, die offensichtlich nicht durchs urheberrecht geschützt sind, das ihm zu bescheidenem wohlstand verhilft. Wie auch? Sind die straßenmusiker ja keine urheber und haben auch sonst kaum rechte, weil sie sich der überlieferung bedienen. Ganz im gegensatz zu Regener, den man ja als erfinder des pop, seiner rhythmik und seiner harmonien bezeichnen muss und als erfinder der melancholie.

Als solcher geht er mit einer großen schallplattenfirma, die letztlich nur das ziel verfolgt, dass sich niemand ungefragt an Regeners Erfindungen vergreift, einen vertrag ein. Die jugendlichen, die ja dafür bekannt sind, sich zugang zu aktueller musik zu verschaffen, ohne dafür zu bezahlen, sollen schon gar nichts einfach so können.

Einige dieser jugendlichen spielen sogar gitarre.

Der text, um den es hier geht, beginnt zunächst mit einer anmaßung:

Wir sind die Urheber!

Ausfrufungszeichen. Auch die Internetpräsenz lautet so: www.wir-sind-die-urheber.de. Man behauptet nicht, urheber dieses auf dieser seite veröffentlichten textes zu sein, sondern man nimmt gewissermaßen die urheberschaft schlechthin für sich in anspruch, man behauptet in etwa, der erste beweger zu sein, und leitet daraus das recht ab, sich jede weitere bewegung, auch die der anderen, bezahlen zu lassen. Und weil man die bewegungen selbst nicht kontrollieren kann, übergibt man dieses recht wiederum einer industrie, die das urgehobene scheinbar sicher ummantelt und auf den markt bringt.

Wer anderes denkt als die selbsternannten urheber, wäre nach ihrer logik gar keiner, sein werk ist kein werk und sein gedanke verlässt jeden schutzraum. Gut, es gibt gesetze, und in denen ist festgeschrieben, wer als urheber gilt und wer nicht. Aber diese gesetze entstammen einer zeit, in der an das internet noch gar nicht zu denken war, und auch die verfielfältigung erfolgte noch analog zumeist. Und sie entstammen einer sehr romantischen vorstellung des einsamen urhebenden genies, das alles aus sich selbst heraus schöpft. Worte wie gesellschaftlichkeit und diskurs sind ihm unbekannt. Allerdings bemerkte schon Novalis, dass alle kunst übersetzung sei, und dahinter wollte zumindest ich nicht zurück gehen.

Dass es hier nicht um das moralisches recht geht, sich urheber zu nennen, wird jedem klar sein. Urheber ist kein geschützter begriff. Es geht viel mehr um einen juridischen prozess der aneignung. Aus dem urheberrecht erwächst die verfügungsgewalt über ein werk, das wie auch immer früchte tragt. Doch hier liegt der hase im pfeffer. Denn veräußerbar ist einzig die hülle, der dieses werk aufgrdruckt einverleibt oder wie auch immer verbunden wurde. Also schon der Gedanke an das, was urheberschaft sei, drängt sich selbst in den hintergrund.

Gegen den Diebstahl geistigen Eigentums

Gegen diebstahl! oho! Da sind wir doch alle gegen, oder? Wir wollen nicht, dass der alten frau an der ecke ihre handtasche entrissen wird, selbst wenn ein manuskript drin steckt oder ein ölgemälde. Ok. Eigentum ist uns heilig, aber was ist geistiges eigentum? Gedanken? Worte? Wortgruppen?

Mit Sorge und Unverständnis verfolgen wir als Autoren und Künstler die öffentlichen Angriffe gegen das Urheberrecht. Das Urheberrecht ist eine historische Errungenschaft bürgerlicher Freiheit gegen feudale Abhängigkeit, und es garantiert die materielle Basis für individuelles geistiges Schaffen.

Und hier wird es ganz krud. Das urheberrecht regelt bislang die übergabe einer bürgerlichen freiheit gegen entgelt. Es garantiert zunächst ersteinmal gar nix. Zumal das hervorbringen eines werkes noch nix über dessen verkaufbarkeit aussagt. Van Gogh hat zu lebzeiten kein einziges bild verkauft. Gerhard Richter bezeichnet die preise, die seine bilder erzielen als widersinnig. Es gibt autoren, die romane nur aus der überlieferung samplen und damit millionen verdienen. Es gibt autoren, die spracharbeit leisten, dass diese überlieferung nicht versiegt, und diese autoren verdienen nix, weil ihre arbeit nicht in dem maße auf ein aufgeschlossenes publikum stößt. Diese experimentatoren auf eine ungewisse zukunft zu vertrösten, halte ich für zynisch. Auch sie wollen jetzt leben, auch sie haben bedürfnisse.

Der in diesem Zusammenhang behauptete Interessengegensatz zwischen Urhebern und „Verwertern“ entwirft ein abwegiges Bild unserer Arbeitsrealität. In einer arbeitsteiligen Gesellschaft geben Künstler die Vermarktung ihrer Werke in die Hände von Verlagen, Galerien, Produzenten oder Verwertungsgesellschaften, wenn diese ihre Interessen bestmöglich vertreten und verteidigen.

Wenn diese ihre interessen vertreten. Verlage sind nicht die interessensvertreter der autoren, sie nehmen autoreninteressen nur dann war, wenn sie dem verlagsinteresse korrespondieren. Im normvertrag steht, dass die einkünfte an zweitverwertung (filmrechte etc.) zu gleichen teilen zwischen urheber und verlag aufgeteilt werden. Warum? Was hat ein verlag geleistet, um daran beteiligt werden zu müssen, und warum genau zur hälfte. Der normvertrag in deutschland entspringt einer auseinandersetzung zwischen urhebern und verwertern und nicht der bürgerlichen freiheit, die zugestandenermaßen eine basis dafür ist, diese auseinandersetzung zu führen. Das urheberrecht ist also ausdruck eines interessensausgleich, und der normvertrag eine gewerkschaftliche errungenschaft.

Die neuen Realitäten der Digitalisierung und des Internets sind kein Grund, den profanen Diebstahl geistigen Eigentums zu rechtfertigen oder gar seine Legalisierung zu fordern. Im Gegenteil: Es gilt, den Schutz des Urheberrechts zu stärken und den heutigen Bedingungen des schnellen und massenhaften Zugangs zu den Produkten geistiger Arbeit anzupassen.

Es geht vielmehr darum, das recht, den neuen bedingungen anzupassen, und nicht darum, die menschen, zumeist jugendliche, die sich der neuen technik bedienen, zu kriminalisieren, zumal sie zum glück immer wege finden werden, gesetze und kopierschutz zu umgehen.

Das Urheberrecht ermöglicht, dass wir Künstler und Autoren von unserer Arbeit leben können und schützt uns alle, auch vor global agierenden Internetkonzernen, deren Geschäftsmodell die Entrechtung von Künstlern und Autoren in Kauf nimmt. Die alltägliche Präsenz und der Nutzen des Internets in unserem Leben kann keinen Diebstahl rechtfertigen und ist keine Entschuldigung für Gier oder Geiz.

Gier und geiz streich ich mal lieber, weil sie mir nicht als praktikable begriffe in dieser auseinandersetzung erscheinen. Es gibt in meinem bekanntenkreis sehr viele künstler, die nicht von ihrer arbeit leben können. Diesen misslichen umstand teilen sie mit friseurinnen und andren prekär beschäftigten. Einen ausweg daraus könnte ein existenzsicherndes grundeinkömmen* sein. Das würde den bastlern und tüftlern ein leben ermöglichen und vor diesem hintergrund könnte man dann auch das urheberrecht erneut diskutieren.

*Marx‘ Thesen über Feuerbach: „11. Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kömmt aber darauf an, sie zu verändern.“ Der spruch hing im osten in jedem 2. schulhaus direkt neben lenins: lernen, lernen und nochmals lernen!

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