Content-Sharing – Los Superdemokraticos http://superdemokraticos.com Mon, 03 Sep 2018 09:57:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.8 10 Punkte für ein neues Urheberrecht http://superdemokraticos.com/laender/deutschland/10-punkte-fur-ein-neues-urheberrecht/ Mon, 21 May 2012 09:32:07 +0000 http://superdemokraticos.com/?p=6358 Aus aktuellem Anlass habe ich mich mal hingesetzt und ein paar Punkte für ein neues Urheberrecht entworfen, denn das derzeitige scheint nicht mehr so richtig zu funktionieren. Es ist kompliziert, und ich habe bestimmt einiges nicht bedacht, daher bitte ich um Ergänzungen.

1. Der Künstler, Journalist oder Musiker ist kein „Filter“ (Piratin Julia Schramm, bei Minute 2:29:31 im Podcast bei „Wir müssen reden“)? , sondern ein Mitteilungsmedium. Ihm/ihr gehört seine Mitteilung als geistiges Eigentum. Er ist der erste, der sie verkaufen und verbreiten darf. Sobald er sie aber verkauft oder verbreitet hat, gehört ihm seine Mitteilung im klassischen Sinn nicht mehr. Sein Name und die Originalquelle müssen jedoch bei jeder Weiterverbreitung genannt werden.

2. Wer die Mitteilung eines Künstlers privat kostenlos genießt, darf das. Das ist nicht illegal.

3. Wer mit Verbreitung der Mitteilung eines Künstlers Geld verdient oder verdienen will, muss den Künstler bei der Erstverbreitung ausreichend entlohnen. Bei Wiedernutzung (Klicks bei Youtube) wird an den Künstler ein Anteil gezahlt, der sich aus den Klickzahlen berechnet.

4. Wir brauchen einen echten Mindestlohn für Kunst-Verwertung! Nutzungsverträge, die weniger als den derzeitigen Mindestlohn (umsonst) einbringen, dürfen nur über die einfachen Nutzungsrechte abgeschlossen werden. D.h. ein Journalist verkauft seinen Artikel nicht mehr dem Verlag inklusive aller Rechte, sondern verkauft seinen Artikel für die einmalige Nutzung und kann seinen Artikel weiterverkaufen, -veröffentlichen, etwa auf seinem Blog. (War übrigens so bei LSD als wir noch Geld hatten).

5. Nutzungsverträge über die umfassenden Nutzungsrechte müssen ein faires Honorar enthalten.

6. Öffentlich-rechtliche Medien müssen eingekaufte Inhalte dauerhaft öffentlich im Netz zugänglich machen. Sie dürfen als nur noch so produzieren, dass sie die Rechte länger als für 7 oder vierzehn Tage haben, etwa rechtefreie Musik verwenden und damit eine Band bekannter machen, etwa Musik komponieren lassen und damit neue Jobs schaffen, teure Bilder nicht verwenden, sondern zeichnen lassen, also: kreativ die Inhalte herstellen, die dauerhaft nutzbar sein können, am besten auch mit Hilfe von „Urhebern“, die dafür einmalig und gut bezahlt werden.

7. Der Künstler selbst muss entscheiden, wie sein Werk verändert, geteilt, genutzt, kopiert werden darf. Nicht die Urheberrechtsverträge und Urheberrechtler. (Es ist derzeit etwa vollkommen unmöglich, das ist meine eigene Erfahrung, Standardverträge zu verändern, etwa nur das einfache Nutzungsrecht zu verkaufen, um das Recht an Texten zu behalten, die ja eh schnell entsorgt werden, wenn sie kein Riesenerfolg werden)

8. Die Verlinkung von Werken ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht.

9. Nationales Urheberrecht ist gleich internationales Urheberrecht. Das Netz ist ein internationaler Markt.

10. Identische Kopien sind keine künstlerische Mitteilung.

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